Antworten zu häufig gestellten Fragen
(Start: 6. Dezember 2019)

Wann sind Mitgliederbeiträge zur Zahlung fällig?
Jeweils im ersten Quartal des Vereinsjahres, bis 31. März.

Wie lauten die Angaben für Einzahlungen zu Gunsten des Gewerbevereines?
CH05 0630 0503 9700 0368 8
Standortförderung (KNS), Bemerkung: für GOF

Welches ist der letzte Termin für die Einzahlung des Mitgliederbeitrages Vereinsjahr 2019?
Der Betrag muss bis 30.12.2019 auf dem Bankkonto sein. Alternativ kann auf der Geschäftsstelle der Betrag bar bezahlt werden.

Was ist bei GOF etwas spezielles?
Der GOF richtet sich nicht nur an das „klassische Gewerbe KMU“ wie andere Vereine, sondern zusätzlich auch an die neuen und anderen Beschäftigungs- und Gewerbeformen wie: Vollzeit- und Teilzeit – Selbständigerwerbende, Freelancer, Homeofficer, Zweit- und Drittjobber, Mikrounternehmen, DienstleisterInnen, Blogger, Influenzer, Quereinsteiger, After-Careerers, Business-Panthers, Business-Engels und Silberrücken, ü40er, Freischaffende usw.



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